Niederdeutsche Ortsnamen in Mecklenburg-Vorpommern

Im Bundesland MV besteht seit dem Jahr 2021 die Möglichkeit zur Ergänzung der amtlichen Ortsschilder durch niederdeutsche Zusatzschilder. Grundlage der plattdeutschen Namensgebungen bildet ein Beschluss des mecklenburg-vorpommerschen Landtages vom Anfang des Jahres 2020. Im März des darauffolgenden Jahres erging ein Erlass des verantwortlichen Infrastrukturministeriums über die Zulassung niederdeutscher Ergänzungsschilder für Ortseingangsschilder an die Landkreise und kreisfreien Städte. Hintergrund dieser Aktivitäten sind die verstärkten Bemühungen der norddeutschen Bundesländer um eine Förderung des Niederdeutschen als Regionalsprache im Kontext der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen aus dem Jahr 1992, die 1999 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt wurde. In Teil III der Charta, den die fünf Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen unterzeichnet haben, sind unter Artikel 10 auch Maßnahmen zur Förderung und Verwendung des Niederdeutschen in Verwaltungsbehörden und in öffentlichen Dienstleistungsbetrieben festgeschrieben.